Die jagdliche Brauchbarkeit

Jagd Ohne Hund ist Schund

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, brauchbare Hunde bei der Jagd einzusetzen. Die sogenannte jagdliche Brauchbarkeit ist durch Prüfungen festzustellen und nachzuweisen.

Welche Hunde können zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden?Grundsätzlich dürfen nur anerkannte Jagdhunderassen an der Prüfung teilnehmen. Vorgeschrieben ist außerdem, dass der Hund das erste Lebensjahr vollendet hat und die Identität nachgewiesen ist. Darüber hinaus muss der Hundeführer im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.

Wie bereite ich meinen Hund auf die Brauchbarkeitsprüfung vor?Die Vorbereitung beginnt idealerweise bereits im Welpenalter mit der Prägung auf die späteren Aufgaben. Wichtig ist, dass der Hund bereits in seiner Jugend mit allen Wildarten vertraut gemacht wird. Grundsätzlich gilt: Es gibt weder ein Pauschalrezept, noch DIE eine richtige Methode. Jedes Hund-Mensch-Gespann ist einzigartig und verdient individuelle Förderung. Viele Fehler können allerdings von vornherein vermieden werden, wenn man sich – insbesondere als Erstlingsführer – professionelle Unterstützung bei der Ausbildung holt.

Wie lange dauert das Training? Es ist sinnvoll, im ersten Jahr einen jagdlichen Welpen- und Junghundekurs zu besuchen. Im zweiten Jahr beginnt man mit der Vorbereitung auf die Prüfung. Dafür bieten Jägerschaften oder private Hundetrainer beziehungsweise -schulen spezielle Vorbereitungslehrgänge an. Mit der Prüfung ist die Ausbildung des Hundes nicht abgeschlossen. Das Gelernte muss immer wieder abgerufen und gefestigt werden.

Was wird geprüft?Die Prüfungsinhalte variieren je nach Bundesland – in Schleswig-Holstein kann die jagdliche Eignung eines Hundes wahlweise entsprechend seinem jeweiligen Einsatzbereich in vier Arten der Brauchbarkeit geprüft und festgestellt werden: 1. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Rehwild) BP I oder 2. für die Nachsuche auf Schalenwild BP II, 3. für die Stöberarbeit auf Schalenwild BP III und 4. für die Baujagd BP IV. Die Prüfungsordnung für die BP I unterteilt sich in die Fächer Feldarbeit (Bringen auf der Schleppe: Haarwild und Niederwild) und Wasserarbeit (Schussfestigkeit, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und Arbeit auf der Duftspur der lebenden, flugfähigen Ente). Geprüft werden außerdem die Gehorsamsfächer: Gehorsam im Feld, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen und Schießen, Verhalten auf dem Stand und Schussfestigkeit im Feld.

Wie bereitet man den Hund speziell auf Drückjagdeinsatz vor? Für die Teilnahme an Drückjagden muss der Hund die Brauchbarkeit für die Stöberarbeit auf Schalenwild BP III abgelegt haben. Für die Prüfungszulassung ist ein Lautnachweis erforderlich. Eine typische Aufgabe: Der Hund wird vom Stand des Führers aus in das Treiben geschickt und soll das ihm zugewiesene Gelände in einer Zeit von circa zehn Minuten durch planvolles, ausdauerndes und gründliches Stöbern selbständig absuchen und zeigen, dass er dabei bestrebt ist, Wild zu finden. Gefundenes und flüchtendes Wild muss er laut jagend verfolgen bis es die Deckung verlässt. Bei der Stöberprüfung im Schwarzwildgatter gelten abweichend folgende Maßgaben: Ein Hund ist geeignet für die Schwarzwildjagd, wenn er nach dem Finden, welches innerhalb von zehn Minuten geschehen muss, mit gutem Laut am Stück bleibt oder es bedrängt und sich gegebenenfalls wieder schicken lässt und insgesamt mindestens drei Minuten ohne Selbstgefährdung arbeitet.

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